Beschlussvorlage - 25-2020-086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die 3. Änderung des Flächen-   

    nutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz (Stand Dezember 2020 für die Beschlussfassung  

    am 23.02.2021).

 

2. Die Begründung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Umwelt-

    bericht und Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange sowie mit Anlagen wird

    gebilligt (Stand Dezember 2020 für die Beschlussfassung der 3. Änderung des Flächen-

    nutzungsplanes am 23.02.2021).

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt 

    Röbel/Müritz bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

4. Die Erteilung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt  

    Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 3. Änderung

    des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Berück-

    sichtigung der artenschutzrechtlichen Belange und mit Anlagen sowie die zusammen-

    fassende Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft

    verlangt werden kann.

 

5. Nach Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Gesamtflächen-

    nutzungsplan für das Gebiet der Stadt Röbel/Müritz in der Fassung, die er durch alle bis- 

    her wirksamen Änderungen und Berichtigungen erfahren hat, als digitaler Flächennut-

    zungsplan der Stadt Röbel/Müritz neu bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die erforderlichen Planungsschritte für die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennut-zungsplanes der Stadt Röbel/Müritz wurden abgearbeitet.

Ziel der Planung war die Ausweisung einer Fläche für die Erzeugung von Wärme aus Solar-energie, die der Wärmeversorgung städtischer Objekte dienen soll.

Zum Abschluss des Verfahrens über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der abschließende Beschluss (Feststellungsbeschluss) über die Flächennutzungsplanänderung zu fassen sowie die Begründung mit Umweltbericht und Berücksichtigung der artenschutz-rechtlichen Belange und mit Anlagen zu billigen.

Die Verfahrensunterlagen werden anschließend dem Landkreis Mecklenburgische Seen-platte als zuständige Genehmigungsbehörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

 

Um eine zeitgemäße Arbeitsweise mit dem Flächennutzungsplan durch die Öffentlichkeit, die Behörden und die Stadt in den heute üblichen Medien gewährleisten zu können, wurde im Zuge der 3. Änderung, der am 18.06.2002 als Papierplan wirksam gewordene Flächennut-zungsplan für das Gebiet der Stadt Röbel/Müritz, von der Papierform in eine digitale Fassung übertragen. Der nunmehr in digitaler Form vorliegende Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz soll nach Genehmigung der 3. Änderung in der Fassung mit allen bisher wirk-samen Änderungen und Berichtigungen neu bekannt gemacht werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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