Beschlussvorlage - 25-2019-023
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan "An de Wisch" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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09.04.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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21.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Der Planentwurf über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenent-wicklung aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom April 2019 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2019 gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/ Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Be-bauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
- Die ursprünglich mit dem Aufstellungsbeschluss gewählte Bezeichnung des Bebau-ungsplanes „Am Kirchenholz - 3. BA“ wird geändert. Im Laufe der Grundlagenschaf-fung für die Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde seitens der Stadtvertretung festgelegt, dass in der weiteren Folge eine andere Bezeichnung zu verwenden ist. Der aufzustellende Bebauungsplan trägt nunmehr die Bezeichnung Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Die landesplanerische Stellungnahme liegt mit Schreiben vom 25.01.2019 vor. In der Stel-lungnahme stellt das Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE fest, dass die geplante Aufstellung des Bebauungsplanes „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 18.03.2019 bis zum 22.03.2019 durchgeführt. Die Öffentlichkeit konnte sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und an der Planung beteiligen.
Nunmehr liegt der Entwurf des B-Planes „An de Wisch“ mit Stand April 2019 zur Beratung und Beschlussfassung in den Gremien der Stadtvertretung vor. Auf der Grundlage des Entwurfes erfolgen dann die nächsten Verfahrensschritte.
Nach Bestätigung des vorliegenden Entwurfsstandes (April 2019) werden die im Rahmen
der Bauleitplanung durchzuführenden Verfahrensschritte der förmlichen Öffentlichkeitsbe-teiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet und durchgeführt. Weiterhin erfolgt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
