21.05.2019 - 8.6 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der Planentwurf über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenent-wicklung aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan An de Wisch der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom April 2019 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2019 gebilligt.
  2. Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan An de Wisch der Stadt Röbel/ ritz und die Begründung  sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Be-bauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den           Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.                                      Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
  4. Die ursprünglich mit dem Aufstellungsbeschluss gewählte Bezeichnung des Bebau-ungsplanes „Am Kirchenholz - 3. BA“ wird geändert. Im Laufe der Grundlagenschaf-fung für die Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde seitens der Stadtvertretung festgelegt, dass in der weiteren Folge eine andere Bezeichnung zu verwenden ist. Der aufzustellende Bebauungsplan trägt nunmehr die Bezeichnung Bebauungsplan  „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz.
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