09.04.2019 - 7.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Di., 09.04.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wolter erläutert die Beschlussvorlage und erteilt Frau Nietiedt das Wort.
Frau Nietiedt stellt die Inhalte bzw. Änderungen des B-Planentwurfes vor.
Frau Sonnenburg:
das Schallgutachten sollte ergänzend der Begründung beigefügt werden
Frau Fischer:
warum wird die Dachform der Bebauung eingeschränkt?
Der Hinweis zum Schallgutachten wird aufgenommen, es wird der Begründung beigefügt.
Die Festsetzung der Dachform ergibt sich aus der vorhandenen Bebauung im Marienfelder Weg und der Lindenallee.
Am 24. April 2019 findet der Notartermin zu den Grundstücksverkäufen statt.
Das Baurecht soll im 4. Quartal erteilt werden. Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt parallel zum Erschließungsbeginn, sobald die Ausführungsplanung genehmigt ist.
Herr Sprick:
Der Abriss der vorhandenen Bebauung erfolgt durch Herrn Heydebreck, dies ist vertraglich geregelt. Die Festsetzungen des B-Planes erlauben die Nutzung von FEWO, jedoch nur als Nebennutzung.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Der Planentwurf über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenent-wicklung aufzustellende Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/ Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
- Die ursprünglich mit dem Aufstellungsbeschluss gewählte Bezeichnung des Bebauungsplanes „Am Kirchenholz - 3. BA“ wird geändert. Im Laufe der Grundlagenschaffung für die Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde seitens der Stadtvertretung festgelegt, dass in der weiteren Folge eine andere Bezeichnung zu verwenden ist. Der aufzustellende Bebauungsplan trägt nunmehr die Bezeichnung Bebauungsplan „An de Wisch“ der Stadt Röbel/Müritz.
