Beschlussvorlage - 25-2012-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Bootsliegeplatznutzung an der Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heinz-Fritz Müller
- Antragsteller:
- Müller, Heinz-Fritz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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21.02.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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27.03.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Röbel/Müritz beschließt den nachfolgenden konzeptionellen Ansatz für die Bootsliegeplatznutzung an der Müritz:
Für alle ordnungsgemäß genehmigten Anlagen und Bauwerke besteht der baurechtliche Bestandsschutz. Für Ersatzneubauten ist eine landschaftsbild- und ortsbildangepasste Bauweise zu gewährleisten. Eine Erweiterung der Bootsliegeplatzkapazität hat sich ausschließlich auf folgende Standorte zu beschränken:
? Schwimmsteganlage Wasser Service Center
Bestand: 75 Liegeplätze
Erweiterung auf maximal: 95 Liegeplätze
? Bootsliegeplatz unterhalb des Pflegeheims Tramnitz
Bestand: 40 Liegeplätze
Erweiterung auf maximal: 40 Liegeplätze (Vergrößerung der Liegeplatzfläche)
Die Festsetzungen dieses Beschlusses sind bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes vollinhaltlich zu übernehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der zur Stadt Röbel/Müritz gehörende Uferbereich an der Müritz erstreckt sich auf eine Länge von 6,7 km. Er beginnt an der Gemarkungsgrenze zu Gotthun, ca. 200 m südlich des Campingplatzes Nitschow und endet an der Gemarkungsgrenze zu Ludorf beim Schöpfwerksgraben an der Wünnow.
Hervorzuheben ist hierbei, dass bis auf wenige Ausnahmen der Uferbereich zur Stadt Röbel/Müritz, der angrenzende Wasserbereich zur Gemeinde Ludorf gehört.
Die als Bootsliegeplätze dienenden Bauwerke und bauliche Anlagen berühren also im Regelfall zwei Gemeindegebiete.
Die Anzahl der hier befindlichen Bootsanliegerplätze beträgt ca. 1.260. Davon liegen ca. 670 Boote in Bootshäusern. Private Einzelbootsstege spielen eine absolut untergeordnete Rolle, d.h. ca. 590 Bootsliegeplätze werden in den beiden Seglerhäfen des Röbeler Seglervereins und den vier kommerziell betriebenen Liegeplatzanlagen vorgehalten.
Mit dem o.g. Beschluss soll zur Erhaltung des typischen Landschaftsbildes und des einmaligen Stadtbildes, zur Erhaltung der ökologischen Funktion aber auch des Erholungswertes des Uferbereiches eine konzeptionelle Regelung getroffen werden.
