Beschlussvorlage - 25-2012-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Röbel/Müritz beschließt den nachfolgenden konzeptionellen Ansatz für die Bootsliegeplatznutzung an der Müritz:

Für alle ordnungsgemäß genehmigten Anlagen und Bauwerke besteht der baurechtliche Bestandsschutz. Für Ersatzneubauten ist eine landschaftsbild- und ortsbildangepasste Bauweise zu gewährleisten. Eine Erweiterung der Bootsliegeplatzkapazität hat sich ausschließlich auf folgende Standorte zu beschränken:

 

? Schwimmsteganlage Wasser Service Center

Bestand:                                                        75               Liegeplätze

Erweiterung auf maximal:                            95               Liegeplätze

 

? Bootsliegeplatz unterhalb des Pflegeheims Tramnitz

Bestand:                                                        40              Liegeplätze

Erweiterung auf maximal:                            40              Liegeplätze (Vergrößerung der Liegeplatzfläche)

 

Die Festsetzungen dieses Beschlusses sind bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes vollinhaltlich zu übernehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der zur Stadt Röbel/Müritz gehörende Uferbereich an der Müritz erstreckt sich auf eine Länge von 6,7 km. Er beginnt an der Gemarkungsgrenze zu Gotthun, ca. 200 m südlich des Campingplatzes Nitschow und endet an der Gemarkungsgrenze zu Ludorf beim Schöpfwerksgraben an der Wünnow.

Hervorzuheben ist hierbei, dass bis auf wenige Ausnahmen der Uferbereich zur Stadt Röbel/Müritz, der angrenzende Wasserbereich zur Gemeinde Ludorf gehört.

Die als Bootsliegeplätze dienenden Bauwerke und bauliche Anlagen berühren also im Regelfall zwei Gemeindegebiete.

Die Anzahl der hier befindlichen Bootsanliegerplätze beträgt ca. 1.260. Davon liegen ca. 670 Boote in Bootshäusern. Private Einzelbootsstege spielen eine absolut untergeordnete Rolle, d.h. ca. 590 Bootsliegeplätze werden in den beiden Seglerhäfen des Röbeler Seglervereins und den vier kommerziell betriebenen Liegeplatzanlagen vorgehalten.

Mit dem o.g. Beschluss soll zur Erhaltung des typischen Landschaftsbildes und des einmaligen Stadtbildes, zur Erhaltung der ökologischen Funktion aber auch des Erholungswertes des Uferbereiches eine konzeptionelle Regelung getroffen werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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