27.03.2012 - 12.5 Grundsatzbeschluss zur Bootsliegeplatznutzung a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadt Röbel/Müritz beschließt den nachfolgenden konzeptionellen Ansatz für die Bootsliegeplatznutzung an der Müritz:

Für alle ordnungsgemäß genehmigten Anlagen und Bauwerke besteht der baurechtliche Bestandsschutz. Für Ersatzneubauten ist eine landschaftsbild- und ortsbildangepasste Bauweise zu gewährleisten. Eine Erweiterung der Bootsliegeplatzkapazität hat sich ausschließlich auf folgende Standorte zu beschränken:

 

● Schwimmsteganlage Wasser Service Center

Bestand:                                                        75               Liegeplätze

Erweiterung auf maximal:                            95               Liegeplätze

 

● Bootsliegeplatz unterhalb des Pflegeheims Tramnitz

Bestand:                                                        40              Liegeplätze

Erweiterung auf maximal:                            40              Liegeplätze (Vergrößerung der Liegeplatzfläche)

 

Die Festsetzungen dieses Beschlusses sind bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes vollinhaltlich zu übernehmen.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Der Beschluss wurde zur Kenntnis genommen.

Bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes werden die Festsetzungen dieses Beschlusses einbezogen