Beschlussvorlage - BV-30-2025-002-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:

 

  1. der geänderte Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ OT Ludorf der Gemeinde Südmüritz mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand Februar 2025) gebilligt.
     
  2. der geänderte Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ und die Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

  1. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Sachverhalt

 

Es wird vorangestellt, dass die in Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ der ehemaligen Gemeinde Ludorf nach der im Jahr 2019 erfolgten Gemeindefusion nunmehr unter der Bezeichnung

 

„1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ OT Ludorf der Gemeinde Südmüritz“

 

fortgeführt wird.

 

Der Entwurf (Stand Dezember 2013) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ der ehemaligen Gemeinde Ludorf hatte im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.01.2014 bis einschließlich 28.02.2014 zur Einsichtnahme ausgelegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.

 

Der Beschluss (BV 14-2019-005) über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 07.03.2019 von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Der Beschluss (BV 30-2025-002) über den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes (Stand Februar 2025) wurde auf der Gemeindevertretersitzung am 12.03.2025 beraten, jedoch wurde die Entscheidung aufgrund verschiedener weiterer Änderungswünsche vertragt.

 

Die Planung wurde durch das beauftragte Planungsbüro überarbeitet und die nun vorliegende Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (Stand April 2025) erstellt.

 

Aufgrund der vorgenommenen Veränderungen sind die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

  

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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