30.04.2025 - 8.3 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum geänderte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Südmüritz
- Datum:
- Mi., 30.04.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:
-
der geänderte Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ OT Ludorf der Gemeinde Südmüritz mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Stand Februar 2025) gebilligt.
-
der geänderte Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1/2000 „Eichenweg“ und die Begründung sind gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
515,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
386,3 kB
|
