Beschlussvorlage - BV-18-2022-062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27.1 „öffentliche Erschließungsflächen“ der Gemeinde Rechlin mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27.1 „öffentliche Erschließungsflächen“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
     
  4. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
     

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss BV 18-2021-069 vom 06.01.2022 hat die Gemeindevertretung die Teilung und Erweiterung des Bebauungsplangeltungsbereiches für das ehemalige Bundeswehrgelände beschlossen.

Die später öffentlichen Erschließungsanlagen sollen danach im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27.1 „öffentliche Erschließungsflächen“ liegen und das Planungsverfahren hierzu bis zur Genehmigungsreife/Rechtskraft weitergeführt werden.

 

Der nunmehr vorliegende Entwurfsstand zum Bebauungsplan Nr. 27.1 „öffentliche Erschließungsflächen“ wird nach der Billigung durch die Gemeindevertretung öffentlich ausgelegt. Weiterhin werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 x

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

51101.56256001

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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