Beschlussvorlage - 25-2009-045
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Hohe Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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25.08.2009
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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03.09.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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22.09.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die
Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung Hohe Straße“.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Straßenkörper, die Freiraumgestaltung
sowie die Erneuerung und Umverlegung stadttechnischer Versorgungsmedien.
2.
Der
Kostenaufwand (Kostenaufschlüsselung ist im Sachverhalt zum Beschlussvorschlag
enthalten) für die Baumaßnahme wird ca. 785,3 TEuro betragen.
3.
Finanzierung
3.1 Die Finanzierung
der Maßnahme erfolgt über das Städtebauförderungsprogramm der Stadt
Röbel/Müritz sowie über das Programm –Förderung des kommunalen
Straßenbaus in M-V nach dem Entflechtungsgesetz (Aufteilung der Förderung siehe
Sachverhalt zum Beschlussvorschlag).
3.2 Für nicht
förderfähige Maßnahmen sind ca. 12,2 TEuro zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Röbel/Müritz beabsichtigt im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes die
Hohe
Straße zu sanieren bzw. neu zu gestalten.
Bei der
Planung der Straße – mit einer Gesamtlänge von ca. 265 m – wird von
der Beibehal-tung der historisch überlieferten Gliederung in Fahrbahn und
Bürgersteig ausgegangen.
Wesentliches
Ziel der Maßnahme ist neben der Sanierung und Umgestaltung, die Verbesse-rung
der Aufenthaltsqualität sowie die Aufwertung der Geschäftslage für die dort
ansässigen Gewerbe-und Handelstreibenden mit folgenden Maßnahmen:
-
Sicherung möglichst breiter Gehwege mit Platzreserven für Auslagen oder
Außengastrono-
mie vor Läden und Gaststätten;
-
Begrenzung der Straßenbreiten auf das notwendige Mindestmaß, jedoch unter
Berücksichti-
gung der Haupterschließungsfunktion der
Straße sowie der Gewährleistung des Verkehrsflus-
ses;
-
Anordnung von ca. 17 PKW-Stellplätzen gem. Parkraumkonzept der Stadt Röbel;
-
Verbesserung der Bedingungen für die Belieferung der Geschäfte;
-
Gliederung und Begrünung des Straßenraumes durch Baumpflanzungen;
Die
geltende Zonenregelung „Höchstgeschwindigkeit 30km/h“wird
beibehalten. Daher kann für den Begegnungsfall BUS/BUS eine durchgehende
Mindeststraßenbreite von 6,0 m
gewähr-leistet werden. Da nur die Mindestbreite für die Straße gewählt wird, ist
für die Gehwege und Nebenanlagen die Bereitstellung einer maximalen Fläche möglich.
Um Lieferfahrzeuge das unmittelbare Halten vor den Geschäften zu ermöglichen,
erfolgt zukünftig das Parken nicht
mehr in
der Fahrbahn sondern in separaten Parktaschen. Die Parktaschen werden durch
Baumpflanzungen gegliedert. Neue Baumpflanzungen sind im Bereich der Röbeler
Innenstadt
auf Grund
des zumeist engen Straßenraumes eher unüblich. In der Hohen Straße soll jedoch
mit kleinkronigen Hainbuchen eine Ausnahme gemacht werden, um so die gestiegene
Bedeu-tung der Aufenthaltsqualität zu unterstreichen.
Durch
einen entsprechenden Materialeinsatz sowie durch die Orientierung der Planung
an dem historischen Charakter des Straßenraumes in seinen räumlichen Profilen,
soll die harmonische Wirkung des Stadtbildes erhalten und vervollständigt
werden. Dieses dokumentiert sich in der Verwendung von rot-buntem Granit-Lesesteinpflaster
für Randstreifen, Granit-Kleinpflaster für Parktaschen und Gossen, Klinkerpflaster für
Gehwege, Bordsteine aus Granit sowie der Röbeler Altstadtleuchte.
Abweichend
von den Gestaltungsprinzipien, wird auf Grund der Haupterschließungsfunktion
und des hohen Verkehrsaufkommens, die Oberfläche der Hohen Straße in
Fortführung des Kirch-platzes, Marktplatzes und Pferdemarktes mit einer
bituminösen Asphaltdecke mit heller Edel-splitt-Einstreuung hergestellt.
Mit den
Versorgungsträgern wird ein Konzept abgestimmt, welches gewährleistet, dass
Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Anschlussleitungen im erforderlichen Umfang
ersetzt oder umver-legt werden.
Die neu
gestaltete Straße erfüllt nach wie vor die Funktion als Haupterschließungsstraße.
Die
Bauausführung der Maßnahme ist zunächst ab dem 4. Quartal 2009 bis zum Ende des
2.
Quartals 2010 geplant.
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Kostenübersicht –
Die
geplanten Gesamtkosten in EURO (brutto) der Baumaßnahme Hohe Straße setzen sich
wie folgt
zusammen:
Straßenbau
- Bauhauptkosten 671.743,00
€
- Baunebenkosten 113.574,00
€
Gesamtkosten 785.317,00 €
Die
Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:
- Finanzierung über Entflechtungsgesetz 381.903,00 €
- Städtebauförderungsmittel 391.300,00
€
- davon Eigenanteil Stadt
von 33,33 % 130.420,00
€
- nicht förderfähige Kosten 12.114,00
€
Die nicht
förderfähigen Kosten die durch die Stadt zu tragen sind, setzen sich wie folgt
zusammen:
- Leuchten (>1.800 €) 11.244,00 €
- Beteiligung Honorar Techn. Anlagen 870,00 €
Gesamt 12.114,00 €
