Beschlussvorlage - 06-2009-009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 64 „Feldstraße“ der Stadt Waren (Müritz).

 

Durch den B-Plan werden die planungsrechtlichen Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Waren (Müritz) zur nachbargemeindlichen Abstimmung gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 64 „Feldstraße“ der Stadt Waren (Müritz) aufgefordert.

 

Der Bebauungsplan Nr. 64 „Feldstraße“ wird nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Waren (Müritz) entwickelt.

Das Plangebiet liegt ostwärts des Warener Stadtkerns und umfasst eine Fläche von ca. 1,43 ha. Ziel des Bebauungsplanes ist es, einen innerstadtnahen Wohnstandort wieder nutzbar zu machen.

Der B-Plan setzt für den Planbereich ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO fest.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über das städtische Verkehrsnetz. Die innere Erschließung des Planbereiches erfolgt durch eine Wohnstraße und einen Wohnweg.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

Loading...