Beschlussvorlage - 06-2009-009
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbargemeindliche Abstimmung zum Bebauungsplan Nr. 64 "Feldstraße" der Stadt Waren (Müritz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Britta Neudeck
- Antragsteller:
- Neudeck, Britta
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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09.07.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 64 „Feldstraße“ der Stadt Waren (Müritz).
Durch den B-Plan werden die planungsrechtlichen Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht berührt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Waren (Müritz) zur nachbargemeindlichen Abstimmung gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 64 „Feldstraße“ der Stadt Waren (Müritz) aufgefordert.
Der Bebauungsplan Nr. 64 „Feldstraße“ wird nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Waren (Müritz) entwickelt.
Das Plangebiet liegt ostwärts des Warener Stadtkerns und umfasst eine Fläche von ca. 1,43 ha. Ziel des Bebauungsplanes ist es, einen innerstadtnahen Wohnstandort wieder nutzbar zu machen.
Der B-Plan setzt für den Planbereich ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO fest.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über das städtische Verkehrsnetz. Die innere Erschließung des Planbereiches erfolgt durch eine Wohnstraße und einen Wohnweg.
