Beschlussvorlage - 04-2021-013
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvereinbarung mit den Gemeinden Bollewick, Buchholz, Kieve, Leizen und Melz zur Durchführung eines Sanierungsmanagements zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Quartierskonzept Bütow
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Antragsteller:
- Theuergarten, Agnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bütow
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Entscheidung
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25.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow fasst folgenden Beschluss:
- Die Gemeinde Bütow schließt mit den Gemeinden Bollewick, Buchholz, Kieve, Leizen und Melz eine Kooperationsvereinbarung ab zur Durchführung eines Sanierungsmanagements für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem jeweiligen Quartierskonzept.
- Die Gemeinden teilen sich zeitlich und finanziell zu gleichen Teilen, also 1/6, eine/n Sanierungsmanager/in.
- Das Sanierungsmanagement soll durch einen fachkompetenten Dienstleister erfolgen, der seinerseits die Personaleinstellung bzw. Freistellung vornimmt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
- Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung auszuarbeiten, den Fördermittelantrag zum Sanierungsmanagement bei der KfW zu stellen und nach Bewilligung der Förderung die Dienstleistung auszuschreiben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den vorliegenden Quartierskonzepten sind folgende Maßnahmen als vordringlich empfohlen worden:
für
Bütow Nahwärmenetz OT Dambeck
BollewickNahwärmenetz OT Wildkuhl
BuchholzKomplettsanierung Dorfgemeinschaftshaus
KieveNahwärmenetz OT Wildkuhl
LeizenNahwärmenetz OT Leizen
Nahwärmenetz OT Minzow
MelzObjektwärmenetz kommunale Wohngebäude
Eventuelle Zeitdifferenzen sind über die übrigen Maßnahmen auszugleichen. Die Quartierskonzepte bieten dazu umfangreiche Möglichkeiten mit unterschiedlichen Zeiterfordernissen.
Dieser Beschluss konkretisiert den Grundsatzbeschluss BV 04-2021-005 zum Sanierungsmanagement vom 29.07.2021.
