25.11.2021 - 7.4 Kooperationsvereinbarung mit den Gemeinden Boll...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

r die Einstellung eines Sanierungsmanagers werden 93.000,- € benötigt, 5% davon tragen die beteiligten Gemeinden, dabei entfällt auf die Gemeinde Bütow ein Betrag von 775,- € im Jahr mit einer Laufzeit von 3 Jahren.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow fasst folgenden Beschluss:

  1. Die Gemeinde Bütow schließt mit den Gemeinden Bollewick, Buchholz, Kieve, Leizen und Melz eine Kooperationsvereinbarung ab zur Durchführung eines Sanierungsmanagements für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem jeweiligen Quartierskonzept.
  2. Die Gemeinden teilen sich zeitlich und finanziell zu gleichen Teilen, also 1/6, eine/n Sanierungsmanager/in.
  3. Das Sanierungsmanagement soll durch einen fachkompetenten Dienstleister erfolgen, der seinerseits die Personaleinstellung bzw. Freistellung vornimmt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
  5. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung auszuarbeiten, den Fördermittelantrag zum Sanierungsmanagement bei der KfW zu stellen und nach Bewilligung der Förderung die Dienstleistung auszuschreiben.
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