Beschlussvorlage - 25-2021-058

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellte   Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ der Stadt Röbel/ Müritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorlie-genden Fassung vom Oktober 2021 (für die Beschlussfassung am 14.12.2021) gemäß  § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntma-chung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekannmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) für die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften, einschließlich aller jewei-liger rechtskräftiger Änderungen, als Satzung beschlossen.

 

2.      Die dazugehörige Begründung in der Fassung vom Oktober 2021 sowie die Schalltech-

         nische Untersuchung für den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ vom 16.04.2021

         wird gebilligt.

 

3.      Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Satzung über den  

         Bebauungsplan „Am Friesensportplatzder Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu

         machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Am Friesen-

         sportplatz der Stadt Röbel/Müritz mit der Begründung sowie der Schalltechnischen 

         Untersuchung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft 

         verlangt werden kann.

 

4.      Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Mü-

         ritz im Wege der Berichtigung an die Darstellung des Bebauungsplanes „Am Friesen-

         sportplatz“ angepasst.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung über den Bebauungsplan „Am Friesensportplatzder Stadt Röbel/Müritz wurde gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung der Planung war notwendig, um Baurecht für die Entwicklung von Wohnbauflächen für die Errichtung von Eigenheimen in einem Bereich ehemaliger Klein-gärten zu erlangen.

 

Die erforderlichen Verfahrensschritte im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den Bebau-ungsplan Am Friesensportplatz der Stadt Röbel/Müritz wurden abgearbeitet, so dass nun-mehr der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB gefasst werden kann. Mit dem Satzungsbeschluss der Stadtvertretung über den Bebauungsplan „Am Friesensport-platz“ wird das Aufstellungsverfahren abgeschlossen.

Nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

Loading...