14.12.2021 - 8.5 Satzungsbeschluss über die Satzung des Bebauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellte   Bebauungsplan „Am Friesensportplatz der Stadt Röbel/ ritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorlie-genden Fassung vom Oktober 2021 (für die Beschlussfassung am 14.12.2021) gemäß  § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntma-chung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekannmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) für die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften, einschließlich aller jewei-liger rechtskräftiger Änderungen, als Satzung beschlossen.

 

2.   Die dazugehörige Begründung in der Fassung vom Oktober 2021 sowie die Schalltech     nische Untersuchung für den Bebauungsplan „Am Friesensportplatz“ vom 16.04.2021 wird gebilligt.

 

3.   Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Satzung über den

     Bebauungsplan „Am Friesensportplatz der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu

     machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Am Friesen-

     sportplatz der Stadt Röbel/Müritz mit der Begründung sowie der Schalltechnischen 

     Untersuchunghrend der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft 

     verlangt werden kann.

 

4.   Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz

     im Wege der Berichtigung an die Darstellung des Bebauungsplanes „Am Friesensport-

     platz“ angepasst.

 

 

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