Beschlussvorlage - 25-2020-084
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die Satzung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.01.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellte 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/ Müritz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2020 (für die Beschlussfassung am 23.02.2021) gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBI. I S. 1728) als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Fassung vom Dezember 2020 wird gebilligt.
- Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriege-biet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz mit der Begründung während der Dienst-stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriege-biet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wurde gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung der Planung war notwendig, um Baurecht für die weitere Entwicklung des Betriebsgeländes der Firma -optimal media GmbH- zu erlangen.
Die erforderlichen Verfahrensschritte im Aufstellungsverfahren zur Satzung über die 4. Ände-rung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wurden abgearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB gefasst werden kann. Mit dem Satzungsbeschluss der Stadtver-tretung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes wird das Aufstellungsverfahren abge-schlossen.
Nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
9,5 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
