Beschlussvorlage - 25-2020-084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

 

  1. Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellte  4. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/ Müritz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2020 (für die Beschlussfassung am 23.02.2021) gemäß  § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBI. I S. 1728) als Satzung beschlossen.                                                                                                                 Die dazugehörige Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Fassung vom Dezember 2020 wird gebilligt.

 

  1. Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Satzung über die   4. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über die 4. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriege-biet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz mit der Begründung während der Dienst-stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriege-biet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wurde gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung der Planung war notwendig, um Baurecht für die weitere Entwicklung des Betriebsgeländes der Firma         -optimal media GmbH- zu erlangen.

 

Die erforderlichen Verfahrensschritte im Aufstellungsverfahren zur Satzung über die 4. Ände-rung des  Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wurden abgearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB gefasst werden kann. Mit dem Satzungsbeschluss der Stadtver-tretung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes wird das Aufstellungsverfahren abge-schlossen.

Nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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Anlagen

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