23.02.2021 - 8.5 Satzungsbeschluss über die Satzung der 4. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellte  4. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/ ritz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2020 (für die Beschlussfassung am 23.02.2021) gemäß  § 10 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBI. I S. 1728) als Satzung beschlossen.                                                                                                                 Die dazugehörige Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Fassung vom Dezember 2020 wird gebilligt.

 

  1. Die im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellte Satzung über die   4. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über die 4. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriege-biet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz mit der Begründunghrend der Dienst-stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Der B-Plan wurde im Müritz-Anzeiger öffentlich bekannt gemacht und ist damit rechtskräftig.

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Anlagen zur Vorlage