Beschlussvorlage - 25-2020-056

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt für die außerschulische Nutzung der Sportstätten in der Stadt Röbel/Müritz den ortsansässigen Vereinen und der Volkshochschule eine Ermäßigung des Entgeltes einzuräumen.

Das Nutzungsentgelt für die Trainingszeiten oder Wettkämpfe beträgt ab dem 01. Januar 2021

 

10,00 €/Std. und Feld für die Nutzung der Sporthalle, Am Gotthunskamp;

  6,00 €/Std. für die Nutzung der Sporthalle, Schulstraße 20 und

  8,00 €/Std. für die Nutzung des Sportplatzes einschl. 2 Umkleidekabinen.

 

Trainingszeiten und Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) ortsansässiger Röbeler Vereine, städtischer Jugendeinrichtungen und der Feuerwehr sind kostenfrei.

 

Der Beschluss der Stadtvertretung vom 25. 06. 2013 wird zum 01. 01. 2021 aufgehoben.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Wirkung vom 01. Januar 2021 tritt die neue Entgeltordnung für die städtischen Sporteinrichtungen in der Stadt Röbel/Müritz in Kraft.

 

Zur Sicherung eines regen Vereinslebens in Röbel/Müritz ist es erforderlich, den rein ehrenamtlich organisierten Vereinen eine Entgeltermäßigung für die Nutzung der städtischen Sporteinrichtungen zu gewähren.

Im Gegenzug dazu verpflichten sich die Vereine, weiterhin Arbeiten in den Sporteinrichtungen der Stadt Röbel/Müritz zu übernehmen.

 

Bisher waren für die Nutzung der Sporthalle  Am Gotthunskamp 8,00 €/Stunde und Feld, für den Sportplatz 3,00 €/Stunde (für 2 Umkleidekabinen) als ermäßigtes Entgelt und 4,00 €/Stunde für die Sporthalle Schulstraße 20 zu zahlen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja, Hhst. 42401/42402/21101.44111000.

 

 

 

 

 

Ertragssteigerung

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

Loading...