12.11.2020 - 6.4 Entgeltermäßigung für Röbeler Vereine

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Steinbeck bringt die Vorlage ein. Zur Sicherung eines regen Vereinslebens in Röbel/Müritz ist es erforderlich, den rein ehrenamtlich organisierten Vereinen eine Entgeltermäßigung für die Nutzung der städtischen Sporteinrichtungen zu gewähren. Bisher waren für die Nutzung der Sporthalle Am Gotthunskamp 8,00 €/Stunde und Feld, für den Sportplatz 3,00 €/Stunde (für 2 Umkleidekabinen) als ermäßigtes Entgelt und 4,00 €/Stunde für die Sporthalle Schulstraße 20 zu zahlen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt für die außerschulische Nutzung der Sportstätten in der Stadt Röbel/Müritz den ortsansässigen Vereinen und der Volkshochschule eine Ermäßigung des Entgeltes einzuräumen.

Das Nutzungsentgelt für die Trainingszeiten oder Wettkämpfe beträgt ab dem 01. Januar 2021

10,00 €/Std. und Feld für die Nutzung der Sporthalle, Am Gotthunskamp;

  6,00 €/Std. für die Nutzung der Sporthalle, Schulstraße 20 und

  8,00 €/Std. für die Nutzung des Sportplatzes einschl. 2 Umkleidekabinen.

Trainingszeiten und Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) ortsansässiger Röbeler Vereine, städtischer Jugendeinrichtungen und der Feuerwehr sind kostenfrei.

Der Beschluss der Stadtvertretung vom 25. 06. 2013 wird zum 01. 01. 2021 aufgehoben.

Reduzieren