Beschlussvorlage - 13-2020-022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:

 

  1. aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 5 der Kommunal­verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV MV) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13.07.2011 (GVOBl. MV. S. 777) beschließt die Gemeindevertretung Leizen die Satzung über den vorhaben­bezogenen Bebauungsplan Nr. 04PV-Freiflächenanlage Leizen“ in der vorliegenden Fassung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Fest­setz­ungen (Teil B), als Satzung.
  2. die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
  3. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Be­bauungs­plan Nr. 04PV-Freiflächenanlage Leizen“ bei der höheren Verwaltungs­behörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 mit Begründung während der Dienst­stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die beabsichtigte Errichtung eines Solarparkes war die Aufstellung eines vorhaben­bezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die nach Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahrensschritte zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurden erbracht.

Ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger wurde nach der Beschlussfassung (BV 13-2020-016) durch die Gemeindevertretung am 26.08.2020 unterzeichnet.

Somit kann nun das Planungs­ver­fahren mit dem Satzungsbeschluss über den vorhaben­bezogenen Bebauungsplan förmlich beendet werden.

 

Die Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt der zuständigen Genehmigungsbehörde, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, im Rahmen der Prüfung des Verfahrensstandes nach § 33 BauGB bereits vor. Ein Antrag auf Baugenehmigung für den Solarpark wurde durch den Vorhabenträger bereits gestellt.

 

Nach dem Satzungsbeschluss durch die Gemeinde wird an den LK MSE ein Antrag auf Prüfung und Genehmigung der Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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