Beschlussvorlage - 13-2020-022
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 "PV-Freiflächenanlage Leizen" der Gemeinde Leizen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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29.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:
- aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M‑V) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13.07.2011 (GVOBl. M‑V. S. 777) beschließt die Gemeindevertretung Leizen die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ in der vorliegenden Fassung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
- die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
- die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 „PV-Freiflächenanlage Leizen“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die beabsichtigte Errichtung eines Solarparkes war die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die nach Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahrensschritte zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurden erbracht.
Ein Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger wurde nach der Beschlussfassung (BV 13-2020-016) durch die Gemeindevertretung am 26.08.2020 unterzeichnet.
Somit kann nun das Planungsverfahren mit dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan förmlich beendet werden.
Die Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt der zuständigen Genehmigungsbehörde, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, im Rahmen der Prüfung des Verfahrensstandes nach § 33 BauGB bereits vor. Ein Antrag auf Baugenehmigung für den Solarpark wurde durch den Vorhabenträger bereits gestellt.
Nach dem Satzungsbeschluss durch die Gemeinde wird an den LK MSE ein Antrag auf Prüfung und Genehmigung der Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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