Beschlussvorlage - 25-2020-047
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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11.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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22.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
- Der Entwurf der Satzung über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen-entwicklung aufzustellende Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2020 gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erwei-terung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz und die dazugehörige Begründung einschließlich Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung einschließlich Berücksichtigung arten-schutzrechtlicher Belange zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbarge-meinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Firma optimal media GmbH hat die Einleitung eines B-Planänderungsverfahrens bei der Stadt Röbel/Müritz beantragt. Ziel ist die schnellstmögliche Herstellung von Baurecht für die Errichtung des geplanten Vorhabens „Neubau Logistik-Distributionszentrum II“. Für die Schaffung von Baurecht ist in Teilen die Änderung des rechtskräftigen B-Planes erforderlich. Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich der zu einem früheren Zeitpunkt bereits durch-geführten 2. Änderung des B-Planes sowie weitere südlich an der 2. Änderung angrenzende von der optimal media GmbH später erworbene Flächen. Die Änderungsfläche beträgt ca. 2,38 ha.
Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innen-
entwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die
Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entspre-
chend. Danach kann und wird hier im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 abgesehen. Darüber hinaus wurde bereits im Rahmen der Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes eine Unterrichtung und Erörterung über geplante Erweiterun-gen des Unternehmens für die Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentli-cher Belange und Nachbargemeinden vorgenommen.
Nach Bestätigung des vorliegenden Entwurfes (Stand Juli 2020) erfolgt nunmehr gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 die Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Die Unterrichtung und Erörterung erfolgt für die Öffentlichkeit durch Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, für die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und für die Nachbargemeinden durch Beteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffent-licher Belange sowie den Nachbargemeinden wird in diesem Rahmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die landesplanerische Stellungnahme liegt mit Schreiben vom 16.07.2020 vor. In der Stel-lungnahme stellt das Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE fest, dass die geplante 4. Änderung des B-Planes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.
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