11.08.2020 - 6.4 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Di., 11.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
Der Entwurf der Satzung über die nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellende Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2020 gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz und die dazugehörige Begründung einschließlich Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung einschließlich Berücksichtigung arten-schutzrechtlicher Belange zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
