Beschlussvorlage - 05-2019-013
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Wasser- und Bodenverband
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Andrea Claußen
- Antragsteller:
- Claußen, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Fincken
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.01.2020
| |||
|
|
18.02.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt die in der Anlage beigefügte
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ der Gemeinde Fincken vom 05.12.2006.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „ Müritz“ am 29.10.2019 wurden folgende Änderungen der Beitragshebung ab dem Jahr 2020 beschlossen:
1. Die Erhöhung des Zuschlages für versiegelte Flächen von bisher 100 % auf 300 %
2. Die Erhöhung des Grundbeitrages von 6,54 €/Beitragseinheit auf 8,50 €/Beitragseinheit.
Eine Änderung der bestehenden Gebührensätze der Umlagegebühren im Bereich des Einzugsgebietes des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ ab dem Jahr 2020 ist damit unumgänglich.
Im Zuge der Neukalkulation dieser Gebührensätze wurde der Anteil der Verwaltungskosten, die in der bestehenden Kalkulation noch auf dem Stand der Personalkosten von 2012/2013 berechnet wurden, entsprechend den Empfehlungen aus dem Bericht 2018/2019 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) für den Kalkulationszeitraum 2020/2021/2022 überarbeitet. In Abstimmung mit den umliegenden Ämtern wurden 30% der Personalkosten, 20 % der Sachkosten sowie 20 % der Gemeinkosten als Verwaltungskostenanteil in die Gebührenkalkulation eingerechnet.
