18.02.2020 - 6.1 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Wasser-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gallinat Geschäftsführer vom Wasser und Bodenverband erläutert ausführlich den Gemeindevertretern die zwingend notwendige Erhöhung der Preise. Alle 5 Jahre erfolgen die Ausschreibungen. Die damit verbundenen Rahmenverträge wurden geschlossen, woraus sich eine Preissteigerung von insgesamt 51 % ergab. Er bekräftigt, dass die Preise sich im unteren Drittel von Mecklenburg Vorpommern befinden. Da die Gemeinde Fincken über eine Gewässerlänge von insgesamt 68,7 km verfügt, ist die Umlage entsprechend höher als in anderen Gemeinden mit einer geringeren Gewässerlänge.

Da sich die Marktlage immer schwieriger gestaltet, wurde ein eigener Betriebshof mit 3 erfahrenen Mitarbeitern gegründet um kostennstiger zu arbeiten.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt die in der Anlage beigefügte

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „ritz“ der Gemeinde Fincken vom 05.12.2006.

 

 

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Realisierung

Realisierung: