Beschlussvorlage - 13-2020-004
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Außenbereichssatzung "Sockenfeld" der Gemeinde Leizen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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06.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:
- der Entwurf der Außenbereichssatzung „Sockenfeld“ der Gemeinde Leizen (Stand Januar 2020) mit der dazugehörigen Begründung (Stand Januar 2020) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf der Außenbereichssatzung „Sockenfeld“ der Gemeinde Leizen und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung der Außenbereichssatzung für den bebauten Bereich „Sockenfeld“ der Gemeinde Leizen ist wie bei einem herkömmlichen Bebauungsplanverfahren der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Planungsvorhaben zu geben.
Dazu wird der Entwurf der Außenbereichssatzung zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung öffentlich ausgelegt und gleichzeitig im Internet veröffentlicht.
Die Behörden und sonstigen TöB werden schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert.
