06.02.2020 - 10.7 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Außenbere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Do., 06.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:
- der Entwurf der Außenbereichssatzung „Sockenfeld“ der Gemeinde Leizen (Stand Januar 2020) mit der dazugehörigen Begründung (Stand Januar 2020) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf der Außenbereichssatzung „Sockenfeld“ der Gemeinde Leizen und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Realisierung
Realisierung:
Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen wurde im Müritz-Anzeiger ortsüblich bekannt gemacht.
Die Auslegung erfolgte vom 02.03.2020 bis einschließlich 03.04.2020.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden per E-Mail am 17.02.2020 zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.
