06.02.2020 - 10.7 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Außenbere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Nürnberg bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Mogck erläutert die Beschlussvorlage. Fragen können geklärt werden.

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt:

 

  1. der Entwurf der Außenbereichssatzung „Sockenfeld“ der Gemeinde Leizen (Stand Januar 2020) mit der dazugehörigen Begründung (Stand Januar 2020) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. der Entwurf der Außenbereichssatzung „Sockenfeld“ der Gemeinde Leizen und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
    Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Reduzieren

Reduzieren

Realisierung

Realisierung:

 

Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen wurde im Müritz-Anzeiger ortsüblich bekannt gemacht.

Die Auslegung erfolgte vom 02.03.2020 bis einschließlich 03.04.2020.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden per E-Mail am 17.02.2020 zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.