Beschlussvorlage - 25-2018-061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die zum Entwurf (Stand April 2018) der Satzung über die 1. Änderung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird ent-sprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlage) beschlossen.                                                                                                       Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, über das Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in öffentlicher Sitzung am 12.06.2018 den Entwurf der Satzung 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hafenquartier Röbel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom April 2018 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf nebst Begründung lag in der Zeit vom 16.07.2018 bis 17.08.2018 zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel/Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich.                                                                      Während der Auslegungszeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4   Abs. 2 BauGB bzw. gem. § 4a BauGB mit Schreiben vom 19.06.2018 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Inhalt der eingegan-genen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt wer-den.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtig-ten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vor-zulegen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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