13.11.2018 - 5.1 Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der Sat...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wolter verliest die Beschlussvorlage.

 

Frau Fischer:

 

-          verweist auf die Stellungnahme des Landkreises, u.a. wird der Brandschutz und der Grundleitungsverlauf angemahnt Ist eine Kontrolle durch die Verwaltung gewährleistet?

 

Herr Sprick / Herr Tulke:

 

-          Teilnahme an den Bauberatungen vor Ort

-          Bauvorhaben wird durch privaten Bauherrn durchgeführt, somit obliegt  die Aufsicht und Kontrolle dem Landkreis als Bauaufsichtsbehörde

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

  1. Die zum Entwurf (Stand April 2018) der Satzung über die 1. Änderung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlage) beschlossen. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, über das Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Reduzieren