Beschlussvorlage - 13-2018-005
Grunddaten
- Betreff:
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Entgeltfestsetzung für die Nutzung der Räumlichkeiten des GZ Leizen OT Minzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maren Schnitzer
- Antragsteller:
- Schnitzer, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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27.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Leizen beschließt ab Beschlussfassung für die Nutzung der Räumlichkeiten im Gemeindezentrum Leizen OT Minzow inclusive Inventar folgende Nutzungsentgelte pro Tag zu erheben:
Raumnutzung für ortsansässige Bürger: 65,00 € (wie bisher,
gerundeter Betrag)
Raumnutzung für nicht ortsansässige Bürger: 130,00 € (bisher 127,82 €)
Raumnutzung für Trauerfeiern für ortsansässige Bürger: 25,00 € (wie bisher)
Raumnutzung für Trauerfeiern für nicht ortsansässige Bürger: 65,00 € (neu)
Für beschädigtes/zerbrochenes/fehlendes Geschirr/ Besteck wird ein Betrag von 2,00 € je Stück in Rechnung gestellt.
Die Gemeinde selbst, Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Feuerwehr) und von der Gemeinde unterstützte Vereine zahlen kein Nutzungsentgelt.
Vor Beginn der Nutzung ist eine Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) abzuschließen. Das Entgelt ist im Voraus zu bezahlen.
Die Hausordnung (Anlage 3) wird ebenfalls beschlossen.
Mit dieser Beschlussfassung tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Gemeinderaumes der Gemeinde Minzow vom 28. 07.1998 außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt: Für die Nutzung des o. g. Raumes sollen die Nutzungsentgelte aktualisiert werden. In dem Zusammenhang wurde eine Kalkulation der Kosten vorgenommen (siehe Anlage 2). Müssten durch das Nutzungsentgelt die Gesamtkosten gedeckt werden, wäre das durch den Nutzer zu zahlende Entgelt so hoch, dass wahrscheinlich kein Nutzer bereit wäre, diese hohen Kosten zu tragen. Da eine gute Auslastung des Gemeinderaumes im Interesse der Gemeinde liegt, wird vorgeschlagen auf ein kostendeckendes Nutzungsentgelt zu verzichten. Der wesentliche Vorteil der privatrechtlichen Entgeltfestsetzung mittels Nutzungsvereinbarung (gegenüber der öffentlich rechtlichen Nutzung auf der Grundlage einer Satzung) liegt darin, dass das Nutzungsentgelt schon im Vorfeld der Nutzung gezahlt werden muss. Verwaltungsaufwand zur Beitreibung ggf. offener Forderungen entfällt. Außerdem hat der Nutzer kein Widerspruchsrecht. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung vor Nutzung der Räumlichkeiten wird das Einverständnis zu den Vorgaben der Gemeinde erklärt.
