27.03.2018 - 9.3 Entgeltfestsetzung für die Nutzung der Räumlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Di., 27.03.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maren Schnitzer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Leizen beschließt ab Beschlussfassung für die Nutzung der Räumlichkeiten im Gemeindezentrum Leizen OT Minzow inclusive Inventar folgende Nutzungsentgelte pro Tag zu erheben:
Raumnutzung für ortsansässige Bürger: 65,00 € (wie bisher, gerundeter Betrag)
Raumnutzung für nicht ortsansässige Bürger: 130,00 € (bisher 127,82 €)
Raumnutzung für Trauerfeiern für ortsansässige Bürger: 25,00 € (wie bisher)
Raumnutzung für Trauerfeiern für nicht ortsansässige Bürger: 65,00 € (neu)
Für beschädigtes/zerbrochenes/fehlendes Geschirr/ Besteck wird ein Betrag von 2,00 € je Stück in Rechnung gestellt.
Die Gemeinde selbst, Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Feuerwehr) und von der Gemeinde unterstützte Vereine zahlen kein Nutzungsentgelt.
Vor Beginn der Nutzung ist eine Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) abzuschließen. Das Entgelt ist im Voraus zu bezahlen.
Die Hausordnung (Anlage 3) wird ebenfalls beschlossen.
Mit dieser Beschlussfassung tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Gemeinderaumes der Gemeinde Minzow vom 28. 07.1998 außer Kraft.
