Beschlussvorlage - 05-2018-005
Grunddaten
- Betreff:
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Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 "PV-Anlage westlich der Autobahn A19" der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Antragsteller:
- Theuergarten, Agnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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13.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken faßt folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem beiliegenden Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.05 „PV-Anlage westlich der Autobahn A19“ der Gemeinde Fincken zu.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die noch vorzulegenden Finanzierungsnachweise zu prüfen und ggf. freizugeben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag erst nach Freigabe der Finanzierungsunterlagen durch die Amtsverwaltung zu unterzeichnen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist vor Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB abzuschliessen. Dazu ist die Finanzierung bzw. wirtschaftliche Leistungskraft zur Verwirklichung des Vorhabens nachzuweisen. Die Kreditgeber erteilen die endgültige Finanzierungszusage üblicherweise aber erst mit der Baugenehmigung. Der Vorhabenträgerträger hat die vorzeitige Baugenehmigung nach § 33 BauGB beantragt. Für den weiteren Verfahrensablauf ist die Zustimmung der Gemeindevertretung zum Durchführungsvertrag erforderlich, um eine solche Baugenehmigung zu erhalten. Danach wird die Finanzierungszusage erteilt und dem Vertrag beigefügt.
Weiter muss sich der Vorhabenträger zur gänzlichen oder teilweisen Tragung der notwendigen Erschließungskosten verpflichten. Der Vertrag sieht die vollständige Kostenübernahme durch den Vorhabenträger vor. Es fallen deshalb keine Erschließungsbeiträge an.
Der Rückbau der Anlagen nach Betriebseinstellung wird über eine Bürgschaft abgesichert.
