Beschlussvorlage - 25-2018-009
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung einer öffentlichen Straße in der Stadt Röbel/Müritz gemäß Â§ 7 StrWG M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
- Antragsteller:
- Siegmund, Marlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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06.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die öffentliche Widmung der Verkehrsfläche „Parkplatz Töpferwall“ entsprechend § 7 des Straßen- und Wegegesetzes M-V (StrWG M-V). Die Einstufung erfolgt entsprechend § 3 Nr. 4 StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße (Parkplatz).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die öffentliche Widmung des „Parkplatzes Töpferwall“ erfolgt von Amtswegen, um den öffentlichen Charakter herzustellen und den errichteten Parkplatz der Allgemeinheit zur Nutzung (Parken) zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 7 StrWG M-V verfügt über die Widmung der Träger der Straßenbaulast. Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer der zu widmenden Flächen ist oder der Eigentümer der Widmung zugestimmt hat.
Die Stadt Röbel/Müritz ist Eigentümerin von folgenden Flächen des Parkplatzes:
Gemarkung Röbel/Müritz, Flur 7, Flurstück 21/34, Teilfläche von ca. 1500 m²
Gemarkung Röbel/Müritz, Flur 7, Flurstück 21/28, Gesamtfläche von ca. 2600 m²
Gemarkung Röbel/Müritz, Flur 7, Flurstück 20/5, Teilfläche von ca. 370 m²
Die Wohnungsbaugesellschaft mbH Röbel ist Eigentümer der Flächen:
Gemarkung Röbel/Müritz, Flur 7, Flurstück 21/30, Teilfläche von 80 m²
Gemarkung Röbel/Müritz, Flur 7, Flurstück 20/4, Teilfläche von 298m ²
Der Geschäftsführer Herr Martin Werner hat am 26.01.2018 schriftlich die Zustimmung zur Widmung des „Parkplatzes Töpferwall“ erteilt.
Die Parkplatzfläche gesamt ist auf dem angefügten Flurkartenauszug rot gekennzeichnet.
Entsprechend § 3 Nr.4 StrWG M-V erfolgt die Einteilung der öffentlichen Straße als sonstige öffentliche Straße, Nutzungsart Parkplatz.
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen..
