06.03.2018 - 8.6 Widmung einer öffentlichen Straße in der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt die öffentliche Widmung der Verkehrsfläche „Parkplatz Töpferwall“ entsprechend § 7 des Straßen- und Wegegesetzes M-V (StrWG M-V). Die Einstufung erfolgt entsprechend § 3 Nr. 4 StrWG M-V als sonstige öffentliche Straße (Parkplatz).

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Realisierung

Realisierung:

Die Veröffentlichung der Widmung erfolgte. Es wurden keine Einwände eingelegt. Damit ist die Widmung rechtskräftig.