Beschlussvorlage - 25-2017-057
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Vertrag Wohnungsbaustandorte Kirchenholz III und IV
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Antragsteller:
- Theuergarten, Agnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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14.11.2017
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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21.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz stimmt dem anliegenden städtebaulichen Vertrag zu den Wohnungsbaustandorten Kirchenholz III und IV zu.
Die Planung, Erschließung und Vermarktung der beiden Wohnungsbaustandorte soll durch die LGE Mecklenburg-Vorpommern mbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin, auf deren Kosten erfolgen.
Die Stadt Röbel/Müritz wird zur Förderung dieser beiden Wohnungsbaustandorte gemeindliche Bebauungspläne aufstellen.
Während einer Frist von bis zu 5 Jahren werden keine anderen Wohnungsbaustandorte über gemeindliche Bebauungspläne aufgestellt werden, um eine rasche Vermarktung zu ermöglichen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss 25-2016-014 vom 21.06.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Kirchenholz- 3. BA“ durch die Stadtvertretung gefasst. Am 20.06.2017 wurde dazu der Grundstücksübertragung mit Beschluss 25-2017-010 zugestimmt. Die Beschlüsse sind Grundlage des städtebaulichen Vertrages und liegen diesem bei.
Aufgrund des zeitlich befristeten Ausschlusses weiterer B-Pläne der Stadt Röbel/Müritz ist die Zustimmung der Stadtvertretung zwingend erforderlich.
Die Planung und Erschließung der beiden Standorte soll durch die LGE erfolgen, um Synergieeffekte aus der Erschließung und Vermarktung der Standorte Kirchenholz (BA 1 und BA 2) und der Einwerbung von Fördermitteln für Wohnungsbaustandorte zu nutzen.
