21.11.2017 - 5.1 Städtebaulicher Vertrag Wohnungsbaustandorte Ki...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 21.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz stimmt dem anliegenden städtebaulichen Vertrag zu den Wohnungsbaustandorten Kirchenholz III und IV zu.
Die Planung, Erschließung und Vermarktung der beiden Wohnungsbaustandorte soll durch die LGE Mecklenburg-Vorpommern mbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin, auf deren Kosten erfolgen.
Die Stadt Röbel/Müritz wird zur Förderung dieser beiden Wohnungsbaustandorte gemeindliche Bebauungspläne aufstellen.
Während einer Frist von bis zu 5 Jahren werden keine anderen Wohnungsbaustandorte über gemeindliche Bebauungspläne aufgestellt werden, um eine rasche Vermarktung zu ermöglichen.
