Beschlussvorlage - 25-2017-034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der Entwurf der Satzung über den nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innen-entwicklung aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand Juli 2017) mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hafen-quartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.                                      Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
  4. Der Punkt 4 des Beschlusses Nr. 25-2017-022 wird aufgehoben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Hafenquartier Röbel wird gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Mit dem am 20.06.2017 durch die Stadtvertretung gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Hafenquartier (Beschl.Nr. 25-2017-022) wurde gleichzeitig der zu diesem Zeitpunkt vorliegende Entwurf (Stand Mai 2017) über den Bebauungsplan mit einer Ände-rung bestätigt.

 

Im Zeitraum nach diesem Beschluss wurde die Erarbeitung einer Schallimmissionsprognose abgeschlossen. Im Ergebnis dieser Prognose musste der Entwurf des Bebauungsplanes überarbeitet und wesentliche Änderungen vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere:

 

- in der Planzeichnung Festsetzung der geplanten Stützwand als 3 m hohe Lärmschutzwand 

  sowie Festsetzung von 2 weiteren Schallschutzwänden im Bereich der Klimageräte;

- weitere immissionsschutzrechtliche bzw. schallschutztechnische Regelungen gem. Pkt. 15 

  der Schallimmissionsprognose zum Betrieb der Einzelhandelseinrichtungen, die im Durch- 

  führungsvertrag zu regeln sind;

- für den Bereich der geplanten Wohn- und Geschäftshäuser die Änderung der Bauge-

  bietskategorie bzw. der Art der baulichen Nutzung von -Allgemeines Wohngebiet (WA)-

  zu -Urbanes Wohngebiet (MU)-;  

- für das -Urbane Gebiet (MU)- Erhöhung der ursprünglichen Grundflächenzahl von 0,4

  auf 0,5;

 

Auf Grund dieser wesentlichen Änderungen des Bebauungsplanes ist der Entwurf mit dem Stand des Beschlusses vom 20.06.2017 nicht mehr gültig und muss deshalb für die Fort-führung des Bauleitplanverfahrens von der Stadtvertretung neu gebilligt werden.

 

Nach Bestätigung des vorliegenden Entwurfsstandes (Juli 2017) werden die im Rahmen

der Bauleitplanung durchzuführenden Verfahrensschritte der förmlichen Öffentlichkeitsbe-teiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet und durchgeführt. Weiterhin erfolgt die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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