19.09.2017 - 9.4 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt die Beschlussvorlage ein und erörtert des Weiteren einen abweichenden Beschlussvorschlag der auf Grund eines neuen Entwurfsstandes (September 2017) erforderlich wird, wie folgt:

 

Die Beschlussvorlage befand sich bereits im Beratungsgang (Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus sowie Hauptausschuss) als vom Investor mitgeteilt wurde, dass im Ergebnis der Beteiligung des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte noch redaktionelle Änderungen an den Planunterlagen zum Entwurf (Stand Juli 2017) des vorhabenbezogenen B-Planes „Hafenquartier Röbel“ erforderlich sind. 

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte hat im Rahmen der Landesplanerischen Stellungnahme vom 10.08.2017 bemängelt, dass der Planentwurf mit Stand Juli 2017 nicht mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Röbel aus dem Jahr 2015 vereinbar ist. Das Hafenquartier Röbel befindet sich außerhalb des im Einzelhandelskonzept ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiches. Gefordert wurde in diesem Zusammenhang eine gutachterliche Stellungnahme, die gemäß Landesentwicklungsplan 2016, Programmsatz 4.3.2 (3) eine Ausnahmeregelung für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit „nahversorgungsrelevante Sortimenten“ außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches begründet. Für die Erarbeitung der Stellungnahme wurde das Büro -cima- Lübeck- beauftragt. Die Erarbeitung der gutachterlichen Stellungnahme wurde mit Datum vom 05.09.2017 abgeschlossen und gleichzeitig mit der Landesplanungsbehörde abgestimmt. Die Ergebnisse der Endfassung vom 05.09.2017 wurden nachrichtlich und zusammenfassend in die Begründung unter Punkt 4 eingestellt. Die Stellungnahme der Raumordnung erforderte ebenfalls eine Klarstellung des festgesetzten Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO von Sondergebiet Verbraucher-

markt (SO VB) zu Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (SO E). Entsprechend der beschriebenen notwendigen Änderungen wurden die Planzeichnung und die Begründung mit dem neuen Arbeitsstand September 2017 ausgefertigt. Nur dieser Arbeitsstand beinhaltet vollumfänglich die wesentlichen Ergebnisse der landesplanerischen Abstimmungen und Forderungen.

 

Ebenfalls auf Grund des neuen Entwurfstandes vom September 2017 wird der letzte Absatz der Erklärungen im Punkt -Sachverhalt- wie folgt gefasst:

 

Der Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 20.06.2017 entsprechend wurde die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Beteiligung sind in den überarbeiteten Entwurf mit Stand September 2017 eingeflossen. Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 geändert oder ergänzt, sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. (§ 4a Abs. 3 BauGB). Von dieser Vorschrift soll vorliegend Gebrauch gemacht werden.

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Anlagen zum Beschluss Nr. 25-2017-034 setzen sich nach der Überarbeitung wie folgt zusammen:

Entwurf Planzeichnung Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquar-

tier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand September 2017);

 

Entwurf Begründung zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquar-tier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand September 2017);

Schallimmissionsprognose des Büros SFI Sachverständige für Immissionsschutz GmbH Berichtsnummer SFI-366-2017-4-2 (Berichtsdatum 24.07.2017);

Gutachterliche Stellungnahme zur Verlagerung und Erweiterung zweier Lebensmittelmärkte im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hafenquartiers in der Stadt Röbel/Müritz vom 05.09.2017;

 

Zusammenfassend haben die zuvor beschriebenen Sachverhalte zur Folge, dass zum am 01.08.2017 verfassten und sich bereits im Beratungsgang befindlichen Beschluss Nr.                    25-2017-034 folgende Punkte abweichend zum Beschluss zu ändern bzw. zu ergänzen sind:

 

- in der Planzeichnung, Festsetzung -Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (SO E);

- in der Begründung, unter Pkt. 4 Einarbeitung der Ergebnisse aus der gutachterlichen Stel- 

  lungnahme zur Verlagerung und Erweiterung zweier Lebensmittelmärkte im

  Zusammenhang

  mit der Entwicklung des Hafenquartiers in der Stadt Röbel/Müritz vom 05.09.2017;               - Neufassung des letzten Absatzes aus der Beschreibung des -Sachverhaltes- zur Beschluss-

  vorlage (wie oben beschrieben);

- Ergänzung der Anlagen mit dem neuen Bearbeitungsstand -September 2017- und der gut-

  achterlichen Stellungnahme zur Verlagerung und Erweiterung zweier Lebensmittelmärkte  

  im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hafenquartiers in der Stadt Röbel/Müritz vom  

  05.09.2017;

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

  1. Der Entwurf der Satzung über den nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innen-entwicklung aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafenquartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz (Stand Juli 2017) mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hafen-quartier Röbel“ der Stadt Röbel/Müritz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.                                      Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gem. § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
  4. Der Punkt 4 des Beschlusses Nr. 25-2017-022 wird aufgehoben.

 

- in der Planzeichnung, Festsetzung -Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (SO E);

- in der Begründung, unter Pkt. 4 Einarbeitung der Ergebnisse aus der gutachterlichen Stel- 

  lungnahme zur Verlagerung und Erweiterung zweier Lebensmittelmärkte im Zusammenhang 

  mit der Entwicklung des Hafenquartiers in der Stadt Röbel/Müritz vom 05.09.2017;               - Neufassung des letzten Absatzes aus der Beschreibung des -Sachverhaltes- zur Beschluss-

  vorlage (wie oben beschrieben);

- Ergänzung der Anlagen mit dem neuen Bearbeitungsstand -September 2017- und der gut-

  achterlichen Stellungnahme zur Verlagerung und Erweiterung zweier Lebensmittelmärkte  

  im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hafenquartiers in der Stadt Röbel/Müritz vom  

  05.09.2017;

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt.