Beschlussvorlage - 05-2017-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 05 "PV-Anlage westlich der Autobahn A 19"
der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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01.08.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „PV-Anlage westlich der Autobahn A 19“ der Gemeinde Fincken mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „PV-Anlage westlich der Autobahn A 19“ der Gemeinde Fincken und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde mit Schreiben vom 11.01.2017 den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt.
Nach der Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf wurde die Planung überarbeitet und die nun vorliegende Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstellt.
Als nächste durchzuführende Verfahrensschritte sollen nun die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Weiterhin wird eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
