01.08.2017 - 8.4 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 01.08.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „PV-Anlage westlich der Autobahn A 19“ der Gemeinde Fincken mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „PV-Anlage westlich der Autobahn A 19“ der Gemeinde Fincken und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Realisierung
Realisierung:
Die öffentliche Auslegung wurde im Müritz-Anzeiger am 23.09.2017 ortsüblich bekannt gemacht. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 04.10.2017 bis einschließlich 03.11.2017. Die Bekanntmachung zu dieser Auslegung enthielt einen beachtlichen Fehler im Text, so dass dieser Verfahrensschritt wiederholt werden musste. Dazu erfolgte eine erneute Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Müritz-Anzeiger am 30.12.2017. Die Auslegung fand im Zeitraum vom 078.01.2018 bis einschließlich 09.02.2018 statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.08.2017 zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Außerdem erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
