Beschlussvorlage - 25-2017-021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz.

    Der Bereich, für den die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 gelten soll, umfasst in der Gemarkung Röbel, Flur 15 die Flurstücke 215/11, 217/5, 218/6, 219/6, 220/5, 221/6, 222/6, 110/28, 221/7, 222/7, 223/3, 224/6, 337/7, 225/5, 226/5, 227/11, 228/8, 229/8, 230/8, 230/9, 234/6, 233/6, 232/8, 231/5, 230/11, 229/4, 230/10, 231/6, 232/7, 233/5, 234/5, 337/10, 337/6, 389/2, 389/7, 389/6, 388/1, 387/1, 386/1, 385/1, 384/1, 382/1, 232/6, 233/4, 234/4, 382/4, 383/4, 384/4, 385/4, 386/4, 387/4, 388/4, 215//9, 401/37, 215/8, 386/5, 386/6, 378/5, 387/3, 388/3, 401/38, 401/19, 401/39, 381/2 in Gänze
    sowie Teilflächen der Flurstücke 230/7, 231/4, 232/4, 232/9, 233/7, 234/7, 235/2, 236/2, 237/3, 238/2, 337/9, 238/1, 237/1, 236/1, 235/1, 234/3, 233/3, 232/5, 382/5, 402/2, 381/1, 380 und 378/4 und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse,
    - Überprüfung der Festsetzungen von öffentlichen Erschließungsanlagen und Anpassung an den notwendigen Bestand,
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange.
     
  2. Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
    Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
    Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll, und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
  5. Alle im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung stehenden Kosten einschließlich des Baus der Wendeschleife aufgrund der Veränderungen in der verkehrlichen Erschließung sind vom Vorhabenträger (optimal media GmbH) zu übernehmen.
     

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma optimal media GmbH beabsichtigt ihre Produktion zu erweitern und das Betriebsgelände in südliche Richtung auszudehnen. Die geplanten Produktionsanlagen sollen unmittelbar an die vorhandenen Gebäude über Verbindungsbauten angeschlossen werden, um an bestehende Produktionsabläufe anzuknüpfen und die Transportwege der Güter optimal gestalten zu können.

 

Mit der nunmehr einzuleitenden Bebauungsplanänderung soll der im rechtskräftigen Bebauungsplan als öffentliche Straßenverkehrsfläche ausgewiesene Bereich, der für die Erschließung der im westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Gewerbeflächen dienen sollte, aufgegeben werden. Diese Straßenverkehrsflächen wurden bisher noch nicht errichtet.

Weiterhin besteht der Wunsch, einen Teil des zwischen Betriebsgelände und Parkplatzanlage liegenden und schon errichteten öffentlichen Straßennetzes in das Betriebsgelände einzubeziehen. Die neue Verkehrslösung soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung mit betrachtet und planerisch vorbereitet werden. Hierzu ist es erforderlich, in der Straße „Glienholzweg“ eine neue Wendeschleife für Lastzüge einzuplanen und nach Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung zu errichten.

 

Die Firma optimal media GmbH hat sich zur Kostenübernahme der entstehenden Kosten für das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes bereiterklärt. Die Kosten für den Bau der Wendeschleife sind ebenso von der optimal media GmbH zu tragen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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