16.05.2017 - 5.7 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 2. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wolter verliest die Beschlussvorlage.

 

Herr Wernecke fragt, wo die neue Wendeschleife für Lastzüge geplant ist.

 

Herr Sprick informiert über die Notwendigkeit der Erweiterung des Firmengeländes; die Wendeschleife ist auf dem Flurstück 401/36 in der Flur 15 vorgesehen.

 

Er informiert weiterhin, dass somit keine erschlossenen Gewerbeflächen mehr in diesem Bereich vorhanden sind. Die Planung / Erweiterung des Gewerbegebietes muss dringend vorgenommen werden.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz.

    Der Bereich, für den die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 gelten soll, umfasst in der Gemarkungbel, Flur 15 die Flurstücke 215/11, 217/5, 218/6, 219/6, 220/5, 221/6, 222/6, 110/28, 221/7, 222/7, 223/3, 224/6, 337/7, 225/5, 226/5, 227/11, 228/8, 229/8, 230/8, 230/9, 234/6, 233/6, 232/8, 231/5, 230/11, 229/4, 230/10, 231/6, 232/7, 233/5, 234/5, 337/10, 337/6, 389/2, 389/7, 389/6, 388/1, 387/1, 386/1, 385/1, 384/1, 382/1, 232/6, 233/4, 234/4, 382/4, 383/4, 384/4, 385/4, 386/4, 387/4, 388/4, 215//9, 401/37, 215/8, 386/5, 386/6, 378/5, 387/3, 388/3, 401/38, 401/19, 401/39, 381/2 in Gänze
    sowie Teilflächen der Flurstücke 230/7, 231/4, 232/4, 232/9, 233/7, 234/7, 235/2, 236/2, 237/3, 238/2, 337/9, 238/1, 237/1, 236/1, 235/1, 234/3, 233/3, 232/5, 382/5, 402/2, 381/1, 380 und 378/4 und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse,
    - Überprüfung der Festsetzungen von öffentlichen Erschließungsanlagen und Anpassung an den notwendigen Bestand,
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange.
     
  2. Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
    Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
    Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll, und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äern kann.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
  5. Alle im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung stehenden Kosten einschließlich des Baus der Wendeschleife aufgrund der Veränderungen in der verkehrlichen Erschließung sind vom Vorhabenträger (optimal media GmbH) zu übernehmen.
     
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