Beschlussvorlage - 06-2017-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „B-Plan Nr. 21 Warensberg“ der Stadt Waren (Müritz).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortseingang der Stadt Waren (Müritz), die Größe des Änderungsbereiches beträgt ca. 24,5 ha. Im Flächennutzungsplan (Stand 2006) der Stadt Waren (Müritz) sind die Flächen entsprechend des damaligen städtebaulichen Konzeptes dargestellt.

Für dieses Gebiet liegt nunmehr ein geändertes städtebauliches Konzept vor. Die grundsätzliche Nutzungsaufteilung zwischen Allgemeinem Wohngebiet, Mischgebiet und Gewerbegebiet bleibt jedoch erhalten.

Westlich der Gievitzer Straße ist geplant, den Bereich der vorhandenen Bebauung mit den Baulücken in den Geltungsbereich zu integrieren und somit den städtebaulichen Stadtrand zu bilden. Gleiches gilt für den östlichen Geltungsbereich. Hier sollen weitere Flächen in den Geltungsbereich mit aufgenommen werden und entsprechend dem vorliegenden städtebaulichen Konzept festgesetzt werden.

 

Durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Bebauungsplan Nr. 21 Warensberg“ der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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