Beschlussvorlage - 25-2016-031
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Entwicklung und Bebauung des Hafenquartiers
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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08.11.2016
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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17.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. In den Gremien der Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz wurden Vorschläge über die
Entwicklung und Bebauung des Hafenquartiers von folgenden 4 Projektentwicklern bzw.
Investoren diskutiert und über die Inhalte folgender Gestaltungsvarianten beraten:
- Variante 1: Projektentwicklung Bode
- Variante 1 a: Projektentwicklg. Bode mit Gestaltungskonzept 2 Märkte Edeka + Aldi
- Variante 2: Schmidt Immobilien + Gebrüder Karstens
- Variante 3: Projektentwicklung Wilk
- Variante 4: Projektentwicklung Krafack
Die Stadtvertretung befürwortet eine Entwicklung und Bebauung des Hafenquartiers ge-
mäß der Gestaltungsvariante 1a (Planungskonzept Variante 1a siehe Anlage).
Der vorläufige Entwicklungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestri-
chelte Linie umgrenzt.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt mit Projektentwicklern/Investoren zur Umsetzung der
Gestaltungsvariante 1a entsprechende Verhandlungen über den Grundstückskauf nach
Vorlage des derzeitig zu aktualisierenden Wertgutachtens zu führen sowie einen städte-
baulichen Vertrag und einen Erschließungsvertrag vorzubereiten. Alle Verträge sind der
Stadtvertretung Röbel/Müritz zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Alle im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Hafenquartiers anfallen-
den Kosten für Gutachten, Grunderwerb, Bauleitplanung, die Freimachung und Beräu-
mung des Geländes, die verkehrstechnische Erschließung, die Erschließung mit stadt-
technischen Medien sowie die Realisierung der Bebauung und der Ausgleichsmaßnah-
men sind gemäß des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages und des Erschlie-
ßungsvertrages durch den Projektentwickler/Investor zu tragen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Bereich des Hafenquartiers südwestlich der Warener Chaussee bzw. unterhalb des
Wohngebietes Gildekamp sowie südöstlich angrenzend an den Festplatz bestehen mit dem Garagenkomplex, ehemaligen Scheunengebäuden und einem Geschäftsgebäude erhebliche städtebauliche Missstände. Nunmehr soll dieses Hafenquartier nutzungsseitig und städte-baulich entwickelt und die vorhandenen städtebaulichen Missstände beseitigt werden.
Zum Zwecke der Entwicklung des Hafenquartiers haben 4 Projektentwickler/Investoren Ihre Vorschläge bzw. Konzepte bei der Stadt Röbel/Müritz eingereicht.
Diese Projektentwickler/Investoren haben sich in den Gremien der Stadtvertretung präsen-tiert und Ihre Konzepte vorgestellt. Des Weiteren wurden die Konzepte im Rathaus zur Ein-sicht öffentlich ausgehangen.
Im Ergebnis der Konzeptvorstellungen und den anschließenden Erörterungen bzw. Diskus-sionen in den Gremien der Stadtvertretung empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus der Stadtvertretung Röbel/Müritz das Hafenquartier gemäß der Gestaltungsvariante 1a zu entwickeln und entsprechende Verhandlungen mit Projektentwicklern/Investoren zu führen. Die Variante 1a beinhaltet die Nutzung des Quar-tiers für Einzelhandelseinrichtungen, Wohnungen, Ferienwohnungen und gewerbliche Funktionsunterlagerungen. Zur Unterbringung der geplanten Nutzungen ist entsprechend des Planungskonzeptes der Gestaltungsvariante 1a im Bereich des Hafenquartiers der Bau von 2 Einzelhandelseinrichtungen (ein Discounter und ein Vollsortimenter) und mehreren mehrgeschossigen Gebäuden (2-4 Geschosse) geplant.
Da die beabsichtigten Nutzungen teilweise nicht den Darstellungen des Fächennutzungspla-nes entsprechen, ist im weiteren Verfahren die Änderung des F-Planes dahingehend not-wendig und der F-Plan gemäß der beabsichtigten Entwicklung entsprechend anzupassen.
Der Entwicklungsbereich gem. anliegendem Übersichtsplan ist vorläufig und noch nicht par-zellenscharf, da sich hier im Laufe der Vertragsverhandlungen noch Änderungen ergeben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Entwicklungsbereich auch private Grundstücks-flächen befinden. Der Erwerb dieser Flächen ist durch den jeweiligen Projektentwickler/ Investor in Eigenregie zu regulieren.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand entstehen der Stadt Röbel/Müritz durch die Entwicklung des Hafenquartiers bzw. Umsetzung der beabsichtigten Vorhaben keine Kosten. Durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen Projektentwickler/Investor und der Stadt Röbel/Müritz wird die Kostenübernahme sämtlicher anfallender Kosten durch den Pro-jektentwickler/Investor geregelt.
