08.11.2016 - 5.1 Grundsatzbeschluss zur Entwicklung und Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Die Bebauungsvarianten wurden Ihnen bereits in Vorbereitung der Ausschusssitzung vom 30.08.2016 zugesandt und sind zusätzlich im Foyer des Rathauses ausgehängt.
- Datum:
- Di., 08.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Wortprotokoll
Herr Wolter verweist zunächst auf das Einzelhandelskonzept; ein weiterer Ausbau dezentraler Standorte ist nicht zu empfehlen. Die vorgestellten Varianten zur Bebauung des Hafenquartieres sehen keinen zusätzlichen Standort vor, da bereits bestehende Märkte zum Standort Hafen wechseln wollen.
Herr Richter stimmt den Ausführungen zu, eine Änderung der Beschlussvorlage zum Einzelhandelskonzept ist nicht erforderlich.
Herr Wolter nennt die vorgestellten Varianten
- Variante 1: Projektentwicklung Bode
- Variante 2: Schmidt Immobilien + Gebrüder Karstens
- Variante 3: Projektentwicklung Wilk
- Variante 4: Projektentwicklung Krafack
und verweist auf die ausführliche Vorstellung der Varianten in der Sitzung am 30. 08. 2016.
Zur Variante 1 wurde eine Änderung nachgereicht (Variante 1a).
Variante 1a weist nunmehr 2 Verbrauchermärkte (ALDI und Vollversorger) aus.
Herr Sprick weist darauf hin, dass nur über eine Bebauungsvariante abgestimmt werden muss, nicht über einen Investor.
Durch die Verwaltung ist die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes vorzubereiten. Der Verkauf wird nach Prüfung der Bonität an einen Investor erfolgen, durch diesen ist ein vorhabenbezogener B-Plan zu erstellen.
Die Kündigung der Pachtverträge mit den Garagennutzern erfolgt im Sommer 2017, der Abriss frühestens 2018. Mit Beginn der Bauzeit ist nicht vor 2019 zu rechnen.
Das Sozialzentrum in der Variante 1 wird so nicht entstehen, da das Gelände der ehemaligen Förderschule für diese Zwecke zur Verfügung steht und bereits Anfragen vorliegen.
Aus der Diskussion ergibt sich die Frage nach den vorhandenen Gebäuden, kann der Leerstand durch die Verwaltung verhindert werden? Kann die Weiternutzung evtl. im Kaufvertrag geregelt werden?
Herr Wolter erklärt, dass es eine privatrechtliche Angelegenheit ist, die Verwaltung hat keine Möglichkeit um eine weitere Nutzung der Märkte abzusichern.
Beschlussvorschlag:
1. In den Gremien der Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz wurden Vorschläge über die
Entwicklung und Bebauung des Hafenquartiers von folgenden 4 Projektentwicklern bzw.
Investoren diskutiert und über die Inhalte beraten:
- Variante 1: Projektentwicklung Bode
- Variante 2: Schmidt Immobilien + Gebrüder Karstens
- Variante 3: Projektentwicklung Wilk
- Variante 4: Projektentwicklung Krafack
Die Stadtvertretung befürwortet eine Entwicklung und Bebauung des Hafenquartiers ge-
mäß der Variante … der Projektentwicklung …/ des Investors… .
Der vorläufige Entwicklungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestri-
chelte Linie umgrenzt.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt mit der Projektentwicklung … / dem Investor …
zur Umsetzung der Variante … entsprechende Verhandlungen über den Grundstückskauf
nach Vorlage des derzeitig zu aktualisierenden Wertgutachtens zu führen sowie einen
städtebaulichen Vertrag und einen Erschließungsvertrag vorzubereiten. Alle Verträge sind
der Stadtvertretung Röbel/Müritz zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Alle im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Hafenquartiers anfallen-
den Kosten für Gutachten, Grunderwerb, Bauleitplanung, die Freimachung und Beräu-
mung des Geländes, die verkehrstechnische Erschließung, die Erschließung mit stadt-
technischen Medien sowie die Realisierung der Bebauung und der Ausgleichsmaßnah-
men sind gemäß des noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrages und des Erschlie-
ßungsvertrages durch den Projektentwickler/Investor zu tragen.
