Beschlussvorlage - 06-2016-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände zur 2. Änderung

des Bebauungsplanes Nr. 3 „Blum-Dreier-Peters/Teilbereich Mischgebiet Müritzer Bauernmarkt“ der Gemeinde Klink.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt an der Bundesstraße 192 ca. 8 km südwestlich von Waren (Müritz).

Die Gemeinde Klink hat für den nordöstlichen Ortsrand einen rechtskräftigen B Plan. Es erfolgten in dem festgesetzten Gewerbegebiet jedoch nur wenige gewerbliche Ansiedlungen. Im Westen des Bebauungsplanes steht ein Bauernmarkt und im Norden befindet sich ein Bootshandel. Die südlichen und östlichen Flächen im Bereich des bestehenden B Planes liegen brach.

Die Gemeinde Klink und der etablierte Bauermarkt sehen in der Änderung der Gebietseinstufung für den östlichen Bereich des Müritzer Bauernmarktes, die Chance den Standort durch mischgebietstypische Anlagen weiterzuentwickeln und die Brachflächen zu reduzieren.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Blum-Dreier-Peters / Teilbereich Mischgebiet Müritzer Bauernmarkt“ enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Mischgebiet.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Blum-Dreier-Peters / Teilbereich Mischgebiet Müritzer Bauernmarkt“ nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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