Beschlussvorlage - 06-2016-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 2. Änderung des B- Planes Nr. 9 „Eldenholz“ der Stadt Waren (Müritz).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt im Süd-Westen der Stadt Waren (Müritz) im Ortsteil Eldenholz. Städtebauliches Ziel des vorhandenen B-Planes war es, die Bebauung entlang der Straße Eldenholz zu ergänzen; es wurden 17 Eigenheimstandorte und ein Standort für eine Pension ausgewiesen. Die Eigenheimstandorte sind bebaut, jedoch für den Bau einer Pension konnte bis 2015 kein Interessent gefunden werden.

Nach erneuter Ausschreibung konnte nun ein Interessent gewonnen werden. Das Bebauungskonzept entspricht im Wesentlichen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Einzelne Festsetzungen sind jedoch den neuen Erfordernissen anzupassen. Ziel ist es weiterhin, auf dem Grundstück ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes zu etablieren. Durch die Änderung des B-Planes soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch 2-geschossige Gebäude zu errichten, dann jedoch mit Flachdach.

Die Hauptverkehrserschließung der Pension soll über die Straße „Eldenholz“ erfolgen und nicht durch das Wohngebiet über die Straße „Am Hasenkamp“.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 9 „Eldenholz“ der Stadt Waren (Müritz)nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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