Beschlussvorlage - 25-2016-010
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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01.06.2016
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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26.05.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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21.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zunächst folgende Teilbereiche des Gemarkungsgebietes der Stadt Röbel/Müritz
- Fläche zwischen dem Altstädter Friedhof und der Gartenanlage entlang der
Seebadstraße und des Marienfelder Weges; - ehem. landwirtschaftlicher Betriebshof Marienfelder Weg;
- Fläche der MEWA, Seebadstraße 6; - Fläche zwischen Ludorfer Weg und Mirower Straße;
- Gewerbehof und Garagenstandort südlich der Mirower Straße zwischen Gelände
Edeka-Markt und Gartenstraße;
Die Teilbereiche sind in den beiliegenden Übersichtsplänen durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. - Ziel und Zweck der Planung:
Überprüfung der bisherigen Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes in einzelnen Teilbereichen und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet. - der Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen.
- die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz von der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
- die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt durch eine ortsüblich bekanntzumachende öffentliche Informationsveranstaltung.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
- mit der Planung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg beauftragt werden. Die A&S GmbH ist mit dem Flächennutzungsplan Röbels bereits vorbefasst, da das Büro den Ursprungsplan erarbeitet hat.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz ist seit dem Jahr 2002 wirksam. Nunmehr ist beabsichtigt, die im F-Plan dargestellte gemeindliche Entwicklung in einzelnen Teilbereichen zu überprüfen. Im Ergebnis soll der F-Plan auf Grund der zukünftig angestrebten städtebaulichen Entwicklung in diesen einzelnen Teilbereichen überarbeitet und angepasst werden. Seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus wurden zur Überprüfung und Anpassung einzelner Teilflächen gem. Pkt. 1 der Beschlussvorlage bereits Schwerpunkte festgelegt.
Die geplanten Anpassungsbereiche und die notwendige Vorgehensweise bei den Ände-
rungen wurden bereits mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE und der Kreisplanung des Landkreises MSE erörtert und vorabgestimmt.
