26.05.2016 - 5.2 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Die Vorlage wird am Tag der Sitzung als Tischvorlage ausgereicht.
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Do., 26.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zunächst folgende Teilbereiche des Gemarkungsgebietes der Stadt Röbel/Müritz
- Fläche zwischen dem Altstädter Friedhof und der Gartenanlage entlang der
Seebadstraße und des Marienfelder Weges; - ehem. landwirtschaftlicher Betriebshof Marienfelder Weg;
- Fläche der MEWA, Seebadstraße 6; - Fläche zwischen Ludorfer Weg und Mirower Straße;
- Gewerbehof und Garagenstandort südlich der Mirower Straße zwischen Gelände
Edeka-Markt und Gartenstraße;
Die Teilbereiche sind in den beiliegenden Übersichtsplänen durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
- Ziel und Zweck der Planung:
Überprüfung der bisherigen Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes in einzelnen Teilbereichen und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet. - der Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen.
- die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz von der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
- die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt durch eine ortsüblich bekanntzumachende öffentliche Informationsveranstaltung.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
- mit der Planung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg beauftragt werden. Die A&S GmbH ist mit dem Flächennutzungsplan Röbels bereits vorbefasst, da das Büro den Ursprungsplan erarbeitet hat.
