26.05.2016 - 5.2 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Die Lage und die beabsichtigte Nutzung der einzelnen Standorte, die für eine Änderung des F-Planes vorgesehen sind, werden ausführlich diskutiert. Anteilige Kosten wurden in den Haushalt 2016 eingestellt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zunächst folgende Teilbereiche des Gemarkungsgebietes der Stadt Röbel/Müritz
- Fläche zwischen dem Altstädter Friedhof und der Gartenanlage entlang der
  Seebadstraße und des Marienfelder Weges;                                                                           - ehem. landwirtschaftlicher Betriebshof Marienfelder Weg;
- Fläche der MEWA, Seebadstraße 6;                                                                            - Fche zwischen Ludorfer Weg und Mirower Straße;
- Gewerbehof und Garagenstandort südlich der Mirower Straße zwischen Gelände
  Edeka-Markt und Gartenstraße;
Die Teilbereiche sind in den beiliegenden Übersichtsplänen durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

  1. Ziel und Zweck der Planung:
    Überprüfung der bisherigen Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes in einzelnen Teilbereichen und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet.
  2. der Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz von der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
  4. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt durch eine ortsüblich bekanntzumachende öffentliche Informationsveranstaltung.
  5. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Die Durchführung dieses Verfahrensschrittes wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
  6. mit der Planung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll das Planungsbüro A&S GmbH Neubrandenburg beauftragt werden. Die A&S GmbH ist mit dem Flächennutzungsplan Röbels bereits vorbefasst, da das Büro den Ursprungsplan erarbeitet hat.

 

 

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