Beschlussvorlage - 06-2015-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetz-buch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Wohngebiet am Wiesengrund“ der Stadt Waren (Müritz).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt am Nordrand der Stadt Waren (Müritz). Der Bebauungsplan Nr.55 – 2. Teilabschnitt „Wohngebiet am Wiesengrund“ ist seit dem 12. März 2011 rechtskräftig und umfasst eine Fläche von ca. 64.022 m². Die Erschließung erfolgt in mehreren Teilabschnitten. Die städtebaulichen Ziele für das Wohngebiet Wiesengrund werden aufgrund der aktuellen Entwicklung in diesem Gebiet angepasst. Ziel ist es, durch die Änderung des B-Planes die zukünftigen städtebaulichen Ziele auch im Bebauungsplan aktualisiert darzustellen. Die 1. Änderung des B-Planes enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erschließung und Bebauung der vorgesehenen Fläche. Der Bebauungsplan setzt die Änderungen zu den Verkehrsflächen, überbaubaren Flächen, den Anpflanzgeboten, der Grünfläche sowie der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträucher und sonstigen Bepflanzungen fest.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Wohngebiet am Wiesengrund“ der Stadt Waren (Müritz) nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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