Beschlussvorlage - 06-2014-018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.74 „Verbrauchermarkt Teterower Straße“ der Stadt Waren (Müritz).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Nachbargemeinde Waren (Müritz) zur Stellungnahme zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 74 „Verbrauchermarkt Teterower Straße“ aufgefordert.

 

Das Plangebiet befindet sich im Nordosten der Stadt an der aus der Stadt herausführenden Teterower Straße. Das Grundstück ist heute bereits Standort eines EDEKA-Marktes. Um der allgemeinen Entwicklung und Modernisierung des großflächigen Einzelhandels und der Entwicklungsplanung der EDEKA-Märkte in Waren(Müritz) Rechnung zu tragen, soll ein neuer Markt mit integriertem Onlineshop und zentraler Verwaltung für alle EDEKA-Standorte entstehen. Das Plangebiet ist ca. 13.600 m² groß und wird als Sondergebiet großflächiger Einzelhandel festgesetzt. Im Sondergebiet sind max. 3000 m² als Grundfläche und max. 2 Vollgeschosse für das Gebäude zulässig.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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